Einkommenssteuer / Lohnsteuerausgleich

Arbeitnehmer ohne weitere Einkünfte sind nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet. Bei 87% die Fälle lohnt es sich aber – denn es gibt eine Rückerstattung! Diese betrug im Durchschnitt 923,-€ (Quelle: DESTATIS). Unser Staat hat zwar das Recht Steuern zu erheben; er sollte aber keinen €uro mehr bekommen, als ihm zusteht.

Wir erstellen für Sie ihre Einkommensteuererklärung (Lohnsteuerjahresausgleich). Mit den Finanzbehörden kommunizieren wir überwiegend elektronisch (Abgabe der Steuererklärung, Einspruchsverfahren, Anpassungsanträge) und kümmern uns darum, dass die neu eingeführte Belegvorhaltepflicht eingehalten wird. Den Steuerbescheid des Finanzamts prüfen wir nicht nur, ob er mit unseren Angaben übereinstimmt, sondern auch, ob die aktuelle Rechtsprechung berücksichtigt wurde.

Leistungen im Überblick

  • Einkommensteuererklärung
  • Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung
  • Gewerbe- und Umsatzsteuererklärung
  • Fristverlängerungsanträge
  • Kommunikation mit den betroffenen Behörden
  • Prüfung der Steuerbescheide
  • Rechtsbehelfsverfahren gegen unrichtige Bescheide
  • Steuerbelastungsvergleiche