Jahresabschluss und betriebliche Steuern

Die Bilanz inklusive des Gewinns ist das Ergebnis ihres Unternehmens. Die Bank nutzt unter anderem die Bilanz als Kriterium um zu beurteilen, wie ihr Unternehmen aufgestellt ist. Die Anforderungen an einen ordentlichen handels- und steuerrechtlichen Jahresabschluss sind dementsprechend hoch. Ein guter Jahresabschluss beginnt schon bei der monatlichen Finanzbuchhaltung. Wir nutzen bereits die Finanzbuchhaltung als Steuerungsinstrument im Vorfeld der Jahresabschlusserstellung. Deshalb ist bereits heute ein Großteil unseres Buchhaltungsvolumens voll digital. Hierdurch wird effizient eine Finanzbuchhaltung mit hoher Qualität erreicht; wichtige Kennzahlen lassen sich effektiv für ihre unternehmerischen Entscheidungen verwenden. Als Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer analysieren wir Zahlen, Zusammenhänge bereits in der BWA und erkennen Trends. Dadurch profitieren Sie und alle weiteren Adressaten ihres Jahresabschlusses.

Durch die zunehmende Digitalisierung von Informationen entstehen riesige Datenmengen, in denen wertvolle Informationen für Sie stecken. Mit der digitalen Datenanalyse können wir komplexe Sachverhalte schnell und transparent darstellen sowie übersichtlich und verständlich für Sie aufbereiten. Wir bieten somit eine laufende Qualitätssicherung von Finanzbuchführung/Jahresabschluss und eine umfassende Betriebsprüfungsvorbereitung an, die das ausfindig machen von Auffälligkeiten in der Kasse umfasst.

Leistungen im Überblick

  • Erstellen des Jahresabschlusses / Anfertigen der betrieblichen
  • Steuererklärung und Besprechung
  • Erstellen von Berichten anhand des Jahresabschlusses und
  • Plausibilitätsbeurteilung
  • Unterjährige Überprüfung der Entwicklung zur Optimierung des Jahresergebnisses
  • Einzelunternehmern und Personengesellschaftern
  • Unterstützung bei Betriebsprüfung
  • Handels- und Steuerbilanzen
  • Sonder- und Ergänzungsbilanzen inkl. Kapitalkontenentwicklung
  • Gewinn- und Verlustrechnungen
  • Anhang zur Bilanz
  • Einnahmen/Ausgaben-Rechnungen
  • Einkommensteuererklärung
  • Feststellungserklärung
  • Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung
  • Körperschaftsteuererklärung
  • Gewerbe- und Umsatzsteuererklärung
  • Erbschaftsteuererklärung
  • Schenkungssteuererklärung
  • Fristverlängerungsanträge
  • Kommunikation mit den betroffenen Behörden
  • Prüfung der Steuerbescheide
  • Rechtsbehelfsverfahren gegen unrichtige Bescheide
  • Beratung bei der Rechtsformwahl aus steuerlicher Sicht
  • Steuerliche Gestaltung von Gesellschaftsverträgen
  • Steuerbelastungsvergleiche
  • Strategische Vermögensberatung